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AGB

STOCKHAUSEN- das lebendige Spielzeugland GmbH

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Allgemeines

Jeder Benutzer hat den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Das Personal
hat das Recht, das Hausrecht auszuüben. Die Benutzung der Spielgeräte und Spiellandschaften hat sorgfältig und

ordnungsgemäß zu erfolgen, so das die Einrichtung vom STOCKHAUSEN- das lebendige Spielzeugland GmbH,

insbesondere die Spielgeräte und Spiellandschaften, keinen Sachschaden erleiden.

 

Aufsichtspflicht

Die Eltern oder die begleitenden Erwachsenen haben die Kinder vor dem Eintritt auf den sach- und ordnungsgemäßen Umgang mit den Spielgeräten hinzuweisen. Stockhausen- das lebendige Spielzeugland GmbH ist keine Kinderbetreuungsstätte.
Für Kinder unter 3 Jahren steht die „Knirpsenwelt“ zur Verfügung, welche unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Kleinkindern eingerichtet wurde. Außerhalb dieses Bereiches müssen die Eltern bzw. die begleitenden Erwachsenen darauf achten, dass die Kinder nicht mit verschluckbaren Klein- Spielteilen in Kontakt kommen. Kinder unter 7 Jahren erhalten nur in Begleitung eines Erwachsenen Zutritt. Darüber hinaus haben die Eltern oder die Erwachsenen, die Kinder begleiten, die das 7. Lebensjahr überschritten haben ihrer gesetzlichen Aufsichtspflicht nachzukommen. Die Eltern oder die begleitenden Erwachsenen entscheiden, welche Spielangebote dem Alter des Kindes, insbesondere seinen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand entsprechen.

 

Haftung

Die Spielgeräte und Spiellandschaften sind vom TÜV geprüft, so das bei sach- und ordnungsgemäßen Gebrauch ein ungefährdetes Spielen möglich ist. Die STOCKHAUSEN- das lebendige Spielzeugland GmbH haftet für Schäden nur nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch der Spielgeräte und Spiellandschaften entstehen, haften die Benutzer bzw. die Eltern oder die aufsichtsführenden Erwachsenen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Benutzung der Spielanlagen durch Erwachsene unter Einfluss von Alkohol ist nicht gestattet, die Stockhausen- das lebendige Spielzeugland GmbH übernimmt bei Schäden auch hier keinerlei Haftung.

Für Gardarobe, Wertgegenstände bzw. Bargeld wird keine Haftung übernommen. Jeder Benutzer hat die Möglichkeit diese Dinge in jeden Spielbereich mitzunehmen, bzw. in den angebotenen Schließfächern zu verwahren.

 

Speisen und Getränke

Da das lebendige Spielzeugland über eine eigene Gastronomie verfügt, ist vom mitbringen eigener Verpflegung abzusehen.

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